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Unser Leistungsumfang Betriebskostenanalyse
    Instandhaltung einer Immobilie     Richtiges Heizen

        Richtiges Lüften

        Weitere Tipps

 

Unser Leistungsumfang:

Aufzählung Die Verwaltung Ihrer Liegenschaft nach den einschlägigen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes 2002, sowie nach den - von der Bundesinnung der Immobilien- u. Vermögenstreuhänder - erlassenen Richtlinien, in der jeweils gültigen Fassung.
Aufzählung Führung der Treuhandbuchaltung nach kaufmännischen Grundsätzen und gesetzlichen Vorschriften.
Aufzählung Führung eines eigenen Bankkontos für die Eigentümergemeinschaft.
Aufzählung

Erstellung einer übersichtlichen Betriebs-/Heizkostenabrechnung zum 31. Dezember jeden Jahres und Versendung derselben bis spätestens 30. Juni des jeweiligen Folgejahres.

Aufzählung Vorschreibung von monatlich zu leistenden Akontierungen für alle Aufwendungen der Liegenschaft. Kontrolle der Zahlungseingänge und Durchführung eines ordnungsgemäßen Mahnwesens. Information der übrigen Miteigentümer bei gravierendem Zahlungsverzug eines Eigentümers. Für die Berechnung der monatlichen Akontierungen des Folgejahres wird spätestens vor Ablauf des laufenden Kalenderjahres eine Jahresvorausschau zugesandt.      
Aufzählung Vertretung der Eigentümergemeinschaft vor Verwaltungs- und Finanzbehörden.
Aufzählung Verfassung und Abgabe sämtlicher - mit der Liegenschaft verbundenen - Steuererklärungen.
Aufzählung Führung des - mit der ordnungsgemäßen Verwaltung der Liegenschaft zusammenhängenden - Schriftverkehrs.
Aufzählung Verwaltung der Reparaturfondsrücklage, fruchtbringende Anlage als gebundenes Vermögen der Hausgemeinschaft gem. § 31  WEG 2002.
Aufzählung Erfassung der für die Wärmelieferung anfallenden Kosten, im Falle vorhandener Messeinrichtungen Weitergabe der erforderlichen Daten und gemeinschaftlichen Heizungsaufwendungen an die Ablesefirmen, nach Auswertung Übernahme der errechneten Kosten in die Jahresabrechnung.
Aufzählung Dienstgebervertretung gegenüber dem Hausbesorger.
Aufzählung Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Anlagen.
Aufzählung Veranlassung notwendiger Reparatur- u. Erhaltungsarbeiten, bei Vergabe größerer Instandhaltungsarbeiten. Einholung mehrerer Kostenvoranschläge. Bei Durchführung von Großreparaturen, Sanierungen etc., gebührt dem Verwalter eine Vergütung von 5 % des Erfordernisses.
Aufzählung Auf Wunsch der Mehrheit der Eigentümer Abhaltung einer jährlichen Hausversammlung.
Aufzählung Abschluss, Überwachung und Angleichung des Versicherungsschutzes der Wohnanlage, Meldung und Vertretung bei Versicherungsansprüchen.
Aufzählung Vorschreibungen, Abrechnungen und Korrespondenz werden an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Wohnungseigentümers gerichtet.          

Instandhaltung einer Immobilie:

Fenster, Beschläge, Fensterdichtungen, Türschlösser, Türbeschläge, Türdichtungen, E-Installationen (Boiler, Sicherungen, Schalter, Steckdosen), Heizung, Sanitärinstallationen bedürfen einer regelmäßigen Wartung.

Abflüsse, Armaturensiebe sowie Wandbeläge (Fliesen und Fugen) müssen regelmäßig gereinigt werden.

Absperrventile, Wasserzähler (Warm- u. Kaltwasser) sollten regelmäßig auf Funktion kontrolliert werden.

Silikonfugen insbesondere in Ecken sind zu überprüfen und allenfalls bei Beschädigung auszutauschen. Steht eine Waschmaschine im Badezimmer, kann sie durch die Rüttel- und Schleuderfunktion - auf Grund des schwimmenden Estriches - Abrisse zwischen dem Bodenbelag und den Wandfliesen verursachen. In diesen Bereichen gehört die Silikonfuge regelmäßig gewartet und ausgetauscht.

Bei Bodenbelägen, Parkett, PVC, Stein und Fliesen ist darauf zu achten, dass aus Vorsichtsmaßnahme gegenüber dem Trittschall keine Veränderung bei den Sockelleisten durchgeführt werden darf. Beim Abriss von Silikonfugen, insbesondere bei Fliesen- und Steinböden sind diese auf Grund des Schutzes gegen Eintritt von Feuchtigkeit auszutauschen.

Lüftungen in den Wohnungen wie z.B. den Limadors im Badezimmer, Küche oder WC´s sind regelmäßig zu warten. Tiefgaragen- und Kellerlüftungen, CO-Anlagen, Automatik-Türen (elektrische Türen bei Tiefgaragen-Toren u.dgl.), selbstschließende Schleusentüren, Schließanlagen usw. bedürfen regelmäßiger Wartung.

Außenholzteile müssen imprägniert werden. Dächer, Abflussrohre, Dachrinnen, Geländer u. dgl. müssen gepflegt werden. Dachrinnen, Lichtschächte, Gullys sollten regelmäßig von Laub befreit werden. Wasserfilter sind fallweise auszutauschen, Hebeanlagen sind ständig auf Funktion und Ansprechen der Warneinrichtungen zu prüfen.

Richtiges Heizen:

Die Temperatur soll je nach Raumnutzung 19 bis 22 Grad betragen.

Eine Absenkung der Heizung (z.B. wegen Abwesenheit) soll maximal auf 15 Grad erfolgen.

Heizkörper keinesfalls verbauen.

Wartungsintervalle der Heizung einhalten.

Zusätzliches Heizen durch Kachelöfen o.ä. erfordert entsprechende Berücksichtigung der Raumthermostate.

Richtiges Lüften:

Drei- bis viermal täglich sollte gelüftet werden (Stoßlüften).

Spätestens dann lüften, wenn Fensterscheiben großflächig anlaufen.

Mit voll geöffneten Fenstern solange lüften, bis die Außenscheibe frei von Beschlag ist.

Das Wohnzimmer sollte vor dem Zubettgehen, das Schlafzimmer gleich nach dem Aufstehen und die Küche während bzw. gleich nach dem Kochen gelüftet werden.

Für Möbel muss eine ausreichende Hinterlüftung gegeben sein.

Kellerräume nicht bei warmer Außentemperatur lüften.

Weitere Tipps:

Das Kellerabteil ist ein untergeordneter Bauteil der nicht beheizt ist und auch nicht isoliert wird. Aus diesem Grunde unterliegt er den Temperaturschwankungen des Erdreiches. Feuchtigkeitsempfindliche Gegenstände wie Sportgeräte, Metall, Pelze, Schuhe, Kleidungsstücke im Allgemeinen sind zum Schutze gegen Schimmel, Rost u. dgl. nicht im Keller zu lagern.

Weiters soll in den Tiefgaragen keine weitere Feuchtigkeit (durch Schnee auf Autos) eingebracht werden, da die Tiefgarage insgesamt eine öldichte Wanne aufweisen muss und diese Flüssigkeit nicht ins Freie gepumpt werden darf. Die Tiefgaragenwässer sind als Sondermüll zu betrachten und können nur mit erhöhten Kostenaufwendungen entsorgt werden.

Lagerungen in der Tiefgarage und in allgemeinen Räumen sind auf Grund des Brandschutzes, der Baugesetze (Fluchtwege) und des Versicherungsschutzes untersagt.

Bei der Bepflanzung und Pflege der Grünanlagen, insbesondere der Hecken ist im Bezug auf ein angenehmes Zusammenwohnen auf den Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Überhohe Hecken sorgen für eine Beschattung des Nachbarn und für Moosbildung im Rasen.

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