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Unser
Leistungsumfang:
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Die Verwaltung Ihrer Liegenschaft nach den einschlägigen Bestimmungen des
Wohnungseigentumsgesetzes 2002, sowie nach den - von der Bundesinnung der
Immobilien- u. Vermögenstreuhänder - erlassenen Richtlinien, in der
jeweils gültigen Fassung. |
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Führung der Treuhandbuchaltung nach kaufmännischen Grundsätzen und
gesetzlichen Vorschriften. |
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Führung eines eigenen Bankkontos für die Eigentümergemeinschaft. |
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Erstellung einer übersichtlichen Betriebs-/Heizkostenabrechnung zum 31.
Dezember jeden Jahres und Versendung derselben bis spätestens 30. Juni des
jeweiligen Folgejahres. |
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Vorschreibung von monatlich zu leistenden Akontierungen für alle
Aufwendungen der Liegenschaft. Kontrolle der Zahlungseingänge und
Durchführung eines ordnungsgemäßen Mahnwesens. Information der übrigen Miteigentümer bei
gravierendem Zahlungsverzug eines Eigentümers. Für die Berechnung der
monatlichen Akontierungen des Folgejahres wird spätestens vor Ablauf des
laufenden Kalenderjahres eine Jahresvorausschau
zugesandt. |
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Vertretung der Eigentümergemeinschaft vor Verwaltungs- und
Finanzbehörden. |
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Verfassung und Abgabe sämtlicher - mit der Liegenschaft verbundenen -
Steuererklärungen. |
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Führung des - mit der ordnungsgemäßen Verwaltung der Liegenschaft
zusammenhängenden - Schriftverkehrs. |
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Verwaltung der Reparaturfondsrücklage, fruchtbringende Anlage als
gebundenes Vermögen der Hausgemeinschaft gem. § 31 WEG 2002. |
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Erfassung der für die Wärmelieferung anfallenden Kosten, im Falle
vorhandener Messeinrichtungen Weitergabe der erforderlichen Daten und
gemeinschaftlichen Heizungsaufwendungen an die Ablesefirmen, nach Auswertung
Übernahme der errechneten Kosten in die Jahresabrechnung. |
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Dienstgebervertretung gegenüber dem Hausbesorger. |
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Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Anlagen. |
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Veranlassung notwendiger Reparatur- u. Erhaltungsarbeiten, bei Vergabe
größerer Instandhaltungsarbeiten. Einholung mehrerer Kostenvoranschläge.
Bei Durchführung von Großreparaturen, Sanierungen etc., gebührt dem
Verwalter eine Vergütung von 5 % des Erfordernisses. |
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Auf Wunsch der Mehrheit der Eigentümer Abhaltung einer jährlichen
Hausversammlung. |
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Abschluss, Überwachung und Angleichung des Versicherungsschutzes der
Wohnanlage, Meldung und Vertretung bei Versicherungsansprüchen. |
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Vorschreibungen, Abrechnungen und Korrespondenz werden an die zuletzt
bekanntgegebene Adresse des Wohnungseigentümers gerichtet.
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Instandhaltung
einer Immobilie:
Fenster, Beschläge, Fensterdichtungen, Türschlösser, Türbeschläge,
Türdichtungen, E-Installationen (Boiler, Sicherungen, Schalter,
Steckdosen), Heizung, Sanitärinstallationen bedürfen einer regelmäßigen
Wartung.
Abflüsse, Armaturensiebe sowie Wandbeläge (Fliesen und Fugen) müssen
regelmäßig gereinigt werden.
Absperrventile, Wasserzähler (Warm- u. Kaltwasser) sollten regelmäßig
auf Funktion kontrolliert werden.
Silikonfugen insbesondere in Ecken sind zu überprüfen und allenfalls bei
Beschädigung auszutauschen. Steht eine Waschmaschine im Badezimmer, kann
sie durch die Rüttel- und Schleuderfunktion - auf Grund des schwimmenden
Estriches - Abrisse zwischen dem Bodenbelag und den Wandfliesen verursachen.
In diesen Bereichen gehört die Silikonfuge regelmäßig gewartet und
ausgetauscht.
Bei Bodenbelägen, Parkett, PVC, Stein und Fliesen ist darauf zu achten,
dass aus Vorsichtsmaßnahme gegenüber dem Trittschall keine Veränderung
bei den Sockelleisten durchgeführt werden darf. Beim Abriss von
Silikonfugen, insbesondere bei Fliesen- und Steinböden sind diese auf Grund
des Schutzes gegen Eintritt von Feuchtigkeit auszutauschen.
Lüftungen in den Wohnungen wie z.B. den Limadors im Badezimmer, Küche
oder WC´s sind regelmäßig zu warten. Tiefgaragen- und Kellerlüftungen,
CO-Anlagen, Automatik-Türen (elektrische Türen bei Tiefgaragen-Toren
u.dgl.), selbstschließende Schleusentüren, Schließanlagen usw. bedürfen
regelmäßiger Wartung.
Außenholzteile müssen imprägniert werden. Dächer, Abflussrohre,
Dachrinnen, Geländer u. dgl. müssen gepflegt werden. Dachrinnen,
Lichtschächte, Gullys sollten regelmäßig von Laub befreit werden.
Wasserfilter sind fallweise auszutauschen, Hebeanlagen sind ständig auf
Funktion und Ansprechen der Warneinrichtungen zu prüfen.
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Richtiges
Heizen:
Die Temperatur soll je nach Raumnutzung 19 bis 22 Grad betragen.
Eine Absenkung der Heizung (z.B. wegen Abwesenheit) soll maximal auf 15
Grad erfolgen.
Heizkörper keinesfalls verbauen.
Wartungsintervalle der Heizung einhalten.
Zusätzliches Heizen durch Kachelöfen o.ä. erfordert entsprechende
Berücksichtigung der Raumthermostate.
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Richtiges
Lüften:
Drei- bis viermal täglich sollte gelüftet werden (Stoßlüften).
Spätestens dann lüften, wenn Fensterscheiben großflächig anlaufen.
Mit voll geöffneten Fenstern solange lüften, bis die Außenscheibe frei
von Beschlag ist.
Das Wohnzimmer sollte vor dem Zubettgehen, das Schlafzimmer gleich nach
dem Aufstehen und die Küche während bzw. gleich nach dem Kochen gelüftet
werden.
Für Möbel muss eine ausreichende Hinterlüftung gegeben sein.
Kellerräume nicht bei warmer Außentemperatur lüften.
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Weitere
Tipps:
Das Kellerabteil ist ein untergeordneter Bauteil der nicht beheizt ist und
auch nicht isoliert wird. Aus diesem Grunde unterliegt er den
Temperaturschwankungen des Erdreiches. Feuchtigkeitsempfindliche
Gegenstände wie Sportgeräte, Metall, Pelze, Schuhe, Kleidungsstücke im
Allgemeinen sind zum Schutze gegen Schimmel, Rost u. dgl. nicht im Keller zu
lagern.
Weiters soll in den Tiefgaragen keine weitere Feuchtigkeit (durch Schnee
auf Autos) eingebracht werden, da die Tiefgarage insgesamt eine öldichte
Wanne aufweisen muss und diese Flüssigkeit nicht ins Freie gepumpt werden
darf. Die Tiefgaragenwässer sind als Sondermüll zu betrachten und können
nur mit erhöhten Kostenaufwendungen entsorgt werden.
Lagerungen in der Tiefgarage und in allgemeinen Räumen sind auf Grund des
Brandschutzes, der Baugesetze (Fluchtwege) und des Versicherungsschutzes
untersagt.
Bei der Bepflanzung und Pflege der Grünanlagen, insbesondere der Hecken
ist im Bezug auf ein angenehmes Zusammenwohnen auf den Nachbarn Rücksicht
zu nehmen. Überhohe Hecken sorgen für eine Beschattung des Nachbarn und
für Moosbildung im Rasen. |
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